Wer gewährleistet die korrekte Abwicklung?
Alle Zahlungen gehen auf ein Treuhandkonto. Die Ziehung der Lose erfolgt unter notarieller Aufsicht. Die korrekte Abwicklung ist gewährleistet.
Ist eine Besichtigung der Objekte möglich?
Leider können Besichtigungen aufgrund der hohen Anzahl der Interessenten leider nicht durchführen.
Darf ich mehrere Lose kaufen?
Ja. Jeder Teilnehmer kann auch mehrere Lose erwerben.
Ab wann ist mein Los gültig?
Nach dem Zahlungseingang ist das Los gültig und teilnahmeberechtigt. Jeder Teilnehmer erhält sein Loszertifikat per Email zugesandt.
Was passiert wenn zu wenig Lose verkauft werden?
Bei nicht erreichen der Losanzahl von 7777 werden wir die Verlosung verlängern. Wird jedoch von rechtlicher Seite der Abbruch erzwungen, wird an alle Teilnehmer der Lospreis zu 100% rückerstattet.
Welche Kosten entstehen mir, wenn ich gewinne?
Dem Gewinner entstehen keine Kosten. Steuern, Abgaben, Grundbucheintragung und die Notarkosten werden von uns vom Erlös abgeführt.
Wie erfahre ich vom Gewinn?
Die Verlosung erfolgt unter Aufsicht des Notars. Der Gewinner wird telefonisch und schriftlich vom Notar verständigt. Auch werden wir die Losnummer auf dieser Webseite veröffentlichen.
Kann jeder gewinnen?
Ja. Doch die Person muss 18 Jahre alt sein. Als Gewinner kannst Du das Objekt selbst bewohnen, vermieten, verschenken oder auch wieder verkaufen.
1. Nur wer ein "Finca, Haus auf Mallorca Los" erworben hat ist berechtigt an der hier näher benannten Hausverlosung teilzunehmen. Verlost wird die im Grundbuch eingetragene Liegenschaft auf Mallorca.
2. Eventuelle auf dem Objekt - Geldlasten - werden mit der Übertragung - Durchführung des Verlosungsergebnisses vom Eigentümer gelöscht. Die Liegenschaft wird frei von Rechten dritter Personen übertragen.
3. Notar
Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung und die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis wird von einem Notar
bewerkstelligt.
4. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind nur Käufer eines Loses "Finca, Haus auf Mallorca", juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig und Eigenberechtigt sein.
5. Die Teilnahme an der Verlosung ist über den Erwerb eines Loses, der eingerichteten Internetsite - www.hauslotteriemallorca.com - bzw. per telefonischer Bestellung möglich. Verbindlich werden von den Teilnehmern beim Kauf eines Loses die persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Land und Email - Adresse sowie die Anzahl der gewünschten Lose angegeben.
6. Für die Richtigkeit der persönlichen Daten haftet der Teilnehmer.
7. Es wird bei jedem Los Kauf nur eine Losnummer vergeben. Mit Hilfe dieser Losnummer kann der Notar den Gewinner ausmachen.
8. Die Bezahlung per PayPal - Direct-Online-Payment
Das Los ist nach der Bezahlung gültig.
9. Die Bezahlung per Banküberweisung
Alle Losnummern die per Banküberweisung bezogen werden sind nach Eingang des Zahlbetrages für das Los, in Höhe von 99 EUR, gültig.
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10. Alle Losnummern werden direkt nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang per Email zugesandt.
11. Bei Bezahlung per Banküberweisung ist der vollständige Name anzugeben.
12. Alle Losnummern werden mit dem Eingang des Zahlungsbetrages in Höhe von 99,00 EUR, entsprechenden dem Geldbetrag auf unserem Konto, wirksam. (Beispiel - Anzahl der gekauften Lose - 3 Stück – eingegangener Geldbetrag 297,00 €)
13. Ein und derselbe Teilnehmer kann mehrfach ein Los bestellen.
14. Anzahl Haus-Finca-Lose
Es können insgesamt 7777 Losanteile erworben werden - wobei ein Vielfacherwerb von Haus-Finca-Losen möglich ist.
15. Vergabe der Traumhaus-Finca-Lose
Die Vergabe der Traumhaus-Finca-Lose erfolgt durch das Zufallsprinzip - dies ist eine Zahl von 0001 bis 7777. Somit ergibt sich für jeden Kauf entsprechend die Anzahl der vergebenen Lose eine vierstellige Losnummer. Die Traum-Haus-Finca-Los Zahlungseingänge werden täglich kontrolliert und in eine dafür erstellte Liste mit den Losnummern eingetragen.
16. Haus-Finca-Los Preis
Der Haus-Finca-Los Preis beträgt 99,00 EUR (in Worten neunundneunzig Euro).
17. Zeitpunkt der Haus-Finca Verlosung
Die Verlosung findet öffentlich und unter notarieller Aufsicht statt. Der Ort der Verlosung wird auf dieser Homepage und per Email/ Brief bekanntgegeben. Das Datum der Verlosung wird 3 Wochen (21 Tage) vorher angekündigt.
18. Rückabwicklung
Sollten weniger als 7777 Finca-Lose verkauft werden - so findet eine Verlosung nicht statt. Es werden die Beiträge unter Einbehaltung eines geringen Kostenzuschusses (Bankspesen, Notar, Beantragung, Formulare, Bearbeitungsgebühr) sofort an den Käufer rückabgewickelt. Dieses erfolgt in Form einer Nachricht die per Email an alle Käufer zugesendet werden wird.
19. Haus-Finca-Los Ziehung der Losnummern
Die Ziehung der vier Losnummern erfolgt in der folgenden Form – es werden in 4 gleich große durchsichtige Gefäße Zahlen (in gleichen kugelförmigen, undurchsichtigen Behältnissen) gegeben. In das erste durchsichtige Gefäß werden die Zahlen 00 - 15 gegeben und in die weiteren 3 durchsichtigen Gefäße werden jeweils die Zahlen 0 - 9 gegeben. Aus dem Gefäß mit den Zahlen 00 - 15 gelangen werden die 1.000er Stelle in einer Ziehung bestimmt. Danach im 2. Durchgang die 100er Stelle - im 3. Durchgang die 10er Stelle und im letzten Durchgang die (1er) Einerstelle. Sollten die ersten drei Ziehungen jeweils die Ziffer 00 bzw. 0 ergeben - so ist vor der letzten Ziehung die Ziffer 0 aus dem Gefäß zu nehmen.
20. Haus-Finca-Los Verständigung des Gewinners
Nach erfolgter Ziehung wird aus der Liste der Losnummern der Gewinner festgestellt.
21. Der Gewinner wird mit der Losnummer veröffentlicht. Mit Kauf eines Haus-Finca-Loses stimmt jeder Teilnehmer zu - daß für den Fall – dass er Gewinner ist - seine persönlichen Daten - in den Medien veröffentlicht werden darf.
22. Der endgültige Gewinner wird vom Notar anhand der angegebenen Email Adresse, oder wenn die Adresse vorhanden, schriftlich per Postversand verständigt.
23. Darüber hinaus hat der Gewinner bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Verlosung folgenden Tag - um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Notar erfolglos sein und sich der Gewinner innerhalb der vorgenannten 30 tägigen Frist beim Notar nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt.
24. Übergabe des Verlosungsobjektes
Innerhalb von 2 Wochen (14 Werktagen) nach Kontaktaufnahme des Gewinners mit dem Notar wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde mit Veräußerer und Erwerber errichtet. Auf Grund dieser der Gewinner das Eigentum erlangt.
25. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand. Eine bestimmte Ertragsfähigkeit sowie ein bestimmtes Ausmaß, der Lage oder der Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die jetzigen Eigentümer verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
26. Salvatorische Klausel – Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.