... Gegenstand der Verlosung ...
1. Verlost werden die Liegenschaften 1. Manacor (Finca) und 2. das Haus (Krueger) auf Mallorca - in Spanien.
2. Eventuelle auf dem Objekt - Geldlasten - werden mit der Übertragung - Durchführung des Verlosungsergebnisses gelöscht. Die Liegenschaft wird frei von Rechten dritter Personen übertragen.
3. Notar
Die Durchführung und Abwicklung der Verlosung und die Herstellung der Grundbuchsordnung gemäß dem Verlosungsergebnis wird vom Notar bewerkstelligt. Der Notar
spricht Spanisch, Deutsch und Englisch.
4. Alle Einnahmen aus dem Losverkauf werden auf dem Treuhandkonto lautend auf - Notar - Projekt der Interessengemeinschaft Immobilien - Eigentümer - auf Mallorca verwahrt.
5. Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig und Eigenberechtigt sein.
6. Die Teilnahme an der Verlosung ist über die eingerichtete Internetsite - www.hauslotteriemallorca.com - bzw. per telefonischer Bestellung möglich. Verbindlich werden von den Teilnehmern beim Kauf eines Loses die persönlichen Daten wie Vor- und Zuname, Land und Email - Adresse sowie die Anzahl der gewünschten Losnummern angegeben.
7. Für die Richtigkeit der persönlichen Daten haftet der Teilnehmer.
8. Es wird bei jedem Losnummernkauf nur eine Losnummer vergeben. Mit Hilfe dieser Losnummer kann für den Fall der erfolgten Verlosung der Notar den Gewinner - die Gewinnerin ausmachen.
9. Die Bezahlung per Kreditkarte
Die Losnummer – die Losnummern sind nach Bezahlung und Erhalt der Bestätigung mit der Losnummer gültig.
10. Die Bezahlung per Banküberweisung
Alle Losnummern die per Banküberweisung bezogen werden sind nur nach Eingang des Betrages in Höhe von 139,00 € gültig.
11. Alle Losnummern werden direkt nach abgeschlossenem Zahlungsvorgang per Email zugesendet.
12. Bei Banküberweisung ist der Name des Registrierten und des Begünstigten sowie die gültige Email - Adresse anzugeben.
13. Lose werden mit dem Eingang des Betrages in Höhe von 139,00 € - sowie der Anzahl der gekauften Lose - entsprechenden Geldbetrages auf dem Konto wirksam. (als Beispiel - Anzahl der gekauften Lose - 3 Stück – eingegangener Geldbetrag 417,00 €)
14. Ein und derselbe Teilnehmer kann sich mehrfach für einen Losverkauf eintragen lassen.
!5. Anzahl der Lose
Es werden 19.999 (Finca) bzw. 8.499 (Haus) Losnummern vergeben - wobei ein Vielfacherwerb von Losnummer möglich ist.
16. Vergabe der Losnummern
Die Vergabe der Losnummern erfolgt durch das Zufallsprinzip - dies ist eine Zahl von 00001 bis 19999 bzw. 0001 bis 8499. Somit ergibt sich für jeden Loskauf entsprechend der Anzahl der bestellten Lose eine vierstellige bzw. fünfstellige Losnummer. Die Zahlungseingänge werden täglich vom Treuhänder kontrolliert und in eine dafür erstellte Liste mit den Losnummern eingetragen.
17. Lospreis
Der Los - Preis für eine Losnummer beträgt 139,00 € (in Worten einhundertneununddreissig Euro).
18. Zeitpunkt der Verlosung
Die Verlosung findet öffentlich und unter notarieller Aufsicht statt. Der Ort der Verlosung wird auf der Homepage und per Email/ Brief bekannt gegeben. Das Datum der Verlosung wird 2 Wochen (14 Tage) vorher angekündigt.
19. Rückabwicklung
Sollten weniger als 19.999 bzw. 8.499 Losnummern verkauft werden - so findet die Verlosung nicht statt. Es werden die einbezahlten Beträge unter Einbehaltung eines Kostenbeitrages (Bankspesen, Notar, Beantragung, Formulare, Bearbeitungsgebühr) pro Losnummer an den Loskäufer zurück überwiesen. Dies erfolgt in Form einer Nachricht per Email das allen Teilnehmern zugesendet wird - indem sie die Bankverbindung mit der zugehörigen IBAN und BIC angeben auf die der Betrag zurücküberwiesen werden soll.
20. Ziehung der Losnummern
Die Ziehung der vier- bzw. fünfstelligen Losnummer erfolgt in der folgenden Form – es werden in 4 gleich große durchsichtige Gefäße Zahlen (in gleichen kugelförmigen, undurchsichtigen Behältnissen) gegeben. In das erste durchsichtige Gefäß werden die Zahlen 00 - 15 gegeben und in die weiteren 3 durchsichtigen Gefäße werden jeweils die Zahlen 0 - 9 gegeben. Aus dem Gefäß mit den Zahlen 00 - 15 gelangenwerden die 10.000 er- und 1000 er Stelle in einer Ziehung bestimmt. Danach im 2. Durchgang die 100 er Stelle - im 3. Durchgang die 10 er Stelle und im letzten Durchgang die Einerstelle. Sollten die ersten drei Ziehungen jeweils die Ziffer 00 bzw. 0 ergeben - so ist vor der letzten Ziehung die Ziffer 0 aus dem Gefäß zu nehmen.
21. Verständigung des Gewinners
Nach erfolgter Ziehung wird aus der Liste der Losnummern die/ der Gewinner/ in festgestellt.
22. Der Gewinner wird mit der Losnummer veröffentlicht. Mit Kauf jedes Loses stimmt jeder Teilnehmer zu - daß für den Fall – dass der Gewinner ist - seine persönlichen Daten - gegebenenfalls Foto in den Medien veröffentlicht werden dürfen.
23. Der Gewinner/ die Gewinnern wird vom Notar anhand der angegebenen Email Adresse oder wenn die Adresse vorhanden schriftlich per Postversand verständigt.
24. Darüber hinaus hat der Gewinner/ die Gewinnerin bzw. der jeweilige rechtmäßige Rechtsnachfolger eine Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Verlosung folgenden Tag - um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang durch den Notar erfolglos sein und sich der Gewinner/ die Gewinnern innerhalb der vorgenannten 30- tägigen Frist beim Notar nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Ziehung binnen drei Werktagen statt.
25. Übergabe des Verlosungsobjektes
Innerhalb von 2 Wochen (14 Werktagen) nach Kontaktaufnahme des Gewinners/ der Gewinnerin mit dem Notar wird von diesem eine grundbuchsfähige Urkunde mit Veräußerer und Erwerber errichtet. Auf Grund dieser der Gewinner/ die Gewinnerin das Eigentum erlangt.
26. Der Gewinner hat die Möglichkeit vor Antreten des Gewinnes das Haus zu besichtigen.
27. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt ohne Gewährleistung für einen bestimmten Zustand. Eine bestimmte Ertragsfähigkeit sowie ein bestimmtes Ausmaß, der Lage oder der Beschaffenheit. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/ der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die jetzigen Eigentümer verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen.
28. Salvatorische Klausel – Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Es gilt das spanische Recht. Gerichtsstandort ist Palma de Mallorca. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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